Antrag um Unterstützung
Jeder Antragssteller muss seine finanzielle Notlage mittels öffentlichen und/oder privaten Dokumenten nachweisen und sich als Besitzer des Tieres ausweisen können. Formulare und geforderte Dokumente per Post oder E-Mail (
Notfälle ausserhalb der Bürozeiten
Sind Sie nachts oder am Wochenende in der Notfallaufnahme einer Tierklinik/Tierarzt und ist Ihr Tier schwer verletzt oder lebensbedrohlich krank und wird Ihr Tier ohne Vorauszahlung nicht behandelt? Bitten Sie die Praxis/Klinik uns auf unserer Notfallnummer anzurufen.
Büro-Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:30-12:00 Uhr und 13:30-17:00 Uhr
Anträge mit unvollständig ausgefüllten Formularen und nicht eingereichten Pflicht-Dokumenten werden nicht bearbeitet.
Bei welchen Kosten wir helfen ...
- Tierärztliche Behandlungen und Operationen
- Kosten für Medikamente
- Physiotherapie/Osteopathie (Zertifizierung notwendig)
- Alternative Heilmethoden und Medikamente (Zertifizierung notwendig)
Bei Verletzungen durch Autounfall (mit Fahrerflucht) übernimmt das Nationale Versicherungsbüro Schweiz die Kosten (https://www.nbi-ngf.ch/).
Wann können wir nicht helfen ...
- Unvollständig eingereichte Gesuche und fehlende Belege
- Bereits beglichene Rechnungen können nicht zurückerstattet werden.
- Rechnungen die älter als 6 Monate alt sind.
- Wiederholte Unterstützungsbeiträge über einen längeren Zeitraum.
- Folgende Grundkosten für die Versorgung des Tieres werden nicht bezahlt:
- Impfungen
- Kastration
- Einsetzen eines Chip für Registrierung
- Futter
- Unterbringungskosten in Heimen oder bei Drittpersonen
- Spielzeug
- Schulungs- oder Erziehungskosten - Die medizinischen Folgen nicht erfolgter Kastration - wie Scheinschwangerschaft oder Gebärmuttervereiterung – werden bei Hunden ab dem 4. Lebensjahr und bei Katzen ab dem 2. Lebensjahr nicht mehr übernommen.
- Euthanasie und Kremationen
- Kosten für Grosstiere wie Pferde, Esel oder Ponys.
- Antragsteller ohne Schweizer Pass oder Niederlassung C.
- Wohnsitz des Tierhalters nicht in der Deutschschweiz.
- Anträge & Dokumente die nicht in Deutsch verfasst sind.
- Minderjährige Tierbesitzer
- Anträge von Züchtern
- Bei Autounfällen mit Fahrerflucht wenden Sie sich bitte an NGF - Nationaler Garantiefonds Schweiz.
- Rechnungen folgender Kliniken werden nicht übernommen:
- Tierklinik CareVet
- Tierklinik Mittelland
- Schäublis Tierklinik
- Kleintierklinik der Universität Bern
Das «Erschleichen» von Spenden unter Angabe falscher oder nicht eingereichter Daten ist strafbar. Es besteht kein Anspruch auf Unterstützung. Ein Grund zur Ablehnung muss nicht offen gelegt werden.
Antragsformular 2025 hier herunterladen
Unsere Aufgaben
Die Unterstützung von kranken oder verletzten Tieren erfolgt ausschliesslich über Spenden. Unser Budget ist daher sehr beschränkt. Zudem sind wir den Spendenden gegenüber verpflichtet, sorgfältig mit dem uns anvertrauen Geld umzugehen. Unsere umfangreichen Abklärungen dienen der Absicherung, Anträge mit der Absicht auf Betrug zu erkennen und abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung.
Der Vorstand entscheidet über die Annahme des Gesuchs und mit welchem Beitrag geholfen werden kann. Wir hoffen auf das Verständnis der Antragsteller. Wir versuchen Betrug keine Chance zu geben. Damit können wir denen helfen, die wirklich auf Hilfe angewiesen sind.
"Ich begleite Sie durch den Antragsprozess und unterstütze Sie gerne bei der Beschaffung der benötigten Unterlagen. Ich schicke Ihnen die Formulare auch gerne zu, wenn Sie selbst keinen Computer haben. Wichtig beim ganzen Prozess ist Ihre Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Ich spreche mit den Tierärzten, um die optimale Behandlung zu einem möglichst geringen Preis zu erhalten oder versuche zumindest kleine Ratenzahlungen zu vereinbaren. Ich muss dem Vereinsvorstand die Fakten so vorlegen können, dass Ihr Gesuch angenommen werden kann. Das heisst auch, dass wir Ihr geliebtes Haustier unseren Spenderinnen und Spendern präsentieren können. Während des gesamten Prozesses bin ich für Sie da und helfe Ihnen durch die schwierige Zeit. Gemeinsam schaffen wir das!"
Unser Rat
Die Tierärzte sind nicht verpflichtet sich an Tarife zu halten und dürfen ihre Preise selbst bestimmen. Holen Sie im Zweifelsfall eine 2. Offerte ein. Klären Sie vor der Behandlung ab, ob Sie bar bezahlen müssen oder eine Rechnung erhalten. Manche Tierärzte sind auch bereit Ratenzahlungen zu gewähren.