Antrag für
Unterstützung
Der Antrags-Assistent hilft Ihnen herauszufinden, welche Pflichtdokumente wir in Ihrem Fall benötigen.
Antrags-Assistent
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Ihre Checkliste:
Unser Antragsformular erhalten Sie ausschliesslich nach einer vorgängigen Anmeldung über das Kontaktformular «Hilfe beantragen».
Um finanzielle Unterstützung beantragen zu können, benötigen wir ein vollständiges Gesuch inklusive aller Pflichtdokumente. Diese benötigen wir, um die finanzielle Situation der Tierhalterinnen und Tierhalter sowie den Zustand des Haustieres sorgfältig prüfen und realistisch einschätzen zu können.
Wir wissen, dass eine Erkrankung des eigenen Tieres emotional und finanziell sehr belastend sein kann. Gleichzeitig sind unsere Mittel begrenzt und reichen leider nicht aus, um allen Anfragenden zu helfen. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung, ob eine finanzielle Notlage vorliegt und ob das Haustier rechtmässig im Besitz der antragstellenden Person ist.
Zudem müssen wir beurteilen können, ob die geplante Behandlung dem Wohl des Tieres dient und wie dringend diese durchgeführt werden muss. Dank unserer langjährigen Erfahrung bearbeiten wir Gesuche effizient und sorgfältig. In akuten Notfällen können vollständige Anträge innerhalb von 30–60 Minuten geprüft werden. Dadurch kann verhindert werden, dass ein Tier aus finanziellen Gründen eingeschläfert werden muss.
Unser Schwerpunkt liegt daher auf akuten medizinischen Notfällen.
Tierkliniken, die unsere Arbeit kennen und sich ebenso engagiert für ihre Kundinnen, Kunden und Patientinnen und Patienten einsetzen, verfügen über unsere Notfallnummer. Über diese sind wir im Notfall rund um die Uhr erreichbar.
Unser Antragsformular erhalten Sie ausschliesslich nach einer vorgängigen Anmeldung über das Kontaktformular «Hilfe beantragen».
So können wir bereits im Vorfeld prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllt sind und wie dringend Ihre Anfrage ist.
Falls Sie die Voraussetzungen für eine Unterstützung erfüllen, senden wir Ihnen anschliessend ein Antragsformular zu. Dieses können Sie uns zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen zur Prüfung einreichen.
Bitte beachten Sie: Das Antragsformular kann nur bearbeitet werden, wenn es vollständig ausgefüllt und unterschrieben eingereicht wird.
Für die Unterschrift benötigen Sie entweder:
- eine gültige digitale Unterschrift oder
- einen Drucker, um das Formular auszudrucken und handschriftlich zu unterzeichnen.
Bitte geben Sie im Kontaktformular an, wie Sie das Antragsformular erhalten möchten: per E-Mail, Post oder WhatsApp.
Zu den Pflichtdokumenten gehören immer:
Antragsformular
Besitzernachweis
Finanznachweis
Fotos Ihres Haustiers
Welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen, hängt von Ihrer Situation ab. Der Antrags-Assistent zeigt Ihnen, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Bitte beachten Sie: Die Pflichtdokumente müssen von Ihnen selbst beschafft werden. Bei Fragen unterstützen wir Sie jedoch gerne.
Die erforderlichen Unterlagen können per Post oder E-Mail eingereicht werden.
In akuten medizinischen Notfällen ist eine Einreichung vorübergehend auch per WhatsApp möglich.
Nur vollständig eingereichte Gesuche, können von uns geprüft und berücksichtigt werden.
Wir leisten finanzielle Unterstützung bei:
- Tierärztliche Behandlungen, Untersuchungen und Operationen
- Ärztlich verordneten Medikamenten
- Physiotherapie oder Osteopathie (nur bei anerkannten und entsprechend zertifizierten Fachpersonen)
- Alternativen Heilmethoden und entsprechenden Medikamenten (nur bei nachgewiesener fachlicher Zertifizierung)
In folgenden Fällen ist eine Unterstützung ausgeschlossen:
Damit wir unsere begrenzten Mittel fair und nachhaltig einsetzen und möglichst vielen Tieren in akuten Notlagen helfen können, müssen gewisse Leistungen und Situationen von einer Unterstützung ausgeschlossen werden.
Formelle Gründe
- Unvollständig eingereichte Gesuche oder fehlende Belege
- Anträge und Dokumente, die nicht in deutscher Sprache verfasst sind
- Antragstellende mit Wohnsitz im Ausland
- Antragstellende mit Quellensteuer oder Niederlassungsbewilligung C
- Bereits beglichene Rechnungen (keine rückwirkende Rückerstattung möglich)
- Tierarztrechnungen, die älter als 6 Monate sind
- Wenn in der Vergangenheit bereits eine Unterstützung durch uns erfolgt, ist
- Minderjährige Tierhalterinnen und Tierhalter
- Gesuche von Züchtern (privat, Hobby- oder gewerblich)
- Kosten für Grosstiere (z. B. Pferde, Kühe, Esel oder Ponys)
Nicht übernommene Grundkosten
- Impfungen
- Kastrationen
- Registrierungskosten (Chippen, Impfpass)
- Futter
- Unterbringungskosten (Tierheime, Quarantänestationen, Drittpersonen etc.)
- Zubehör und Spielzeug
- Schulungs- und Erziehungskosten
- Transportkosten (z. B. Hunde-GA, UberPets)
Medizinische Einschränkungen
- Medizinische Folgen einer nicht erfolgten Kastration (z. B. Scheinschwangerschaft, Gebärmuttervereiterung, Mamma Tumoren) werden bei Hunden ab dem 4. Lebensjahr und bei Katzen ab dem 2. Lebensjahr nicht mehr übernommen
- Chemotherapie und Bestrahlung
- Euthanasie und Kremation
- Behandlungskosten von Tieren, deren Haltung oder Zucht gesetzlich verboten ist oder die als Qualzuchten gelten
Spezielle Ausschlüsse
- Wenn Ihr Haustier von einem Fahrzeug angefahren wurde. Bei Fahrerflucht wenden Sie sich bitte an den Nationalen Garantiefonds Schweiz (NGF)
- In allen anderen Fällen ist die Haftpflichtversicherung des Fahrzeuglenkers zuständig
- Rechnungen folgender Tierarztpraxen oder Tierkliniken werden nicht übernommen:
- Tierärzte Grossäcker - Pferdeklinik und Kleintierpraxis
- Kleintierpraxis myVets
- Tierarztpraxis CareVet
- Tierklinik Mittelland
- Schäublis Tierklinik
- Kleintierklinik Universität Bern
- Kleintierchirurgie Dr. Kipfer
- Anicura Tierklinik Thun